Drohen uns 2024 wieder Bussen?

Mit U-Nummer nach Deutschland

Drohen uns 2024 wieder Bussen?

8. September 2023 agvs-upsa.ch – Fahrten mit U-Nummer nach Deutschland bleiben ein heisses Thema: Erst gab es Bussen, dann ein Abkommen – das aber Ende 2023 ausläuft. Die AGVS-Medien wissen, was 2024 wird. Und geben auch Tipps zu U-Nummer und E-Vignette. Timothy Pfannkuchen

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Heikles Thema Händlerschilder (hier Christian Oschwald von der Mülhaupt R. Zentral-Garage im grenznahen Thayngen SH mit U-Nummer). Das befristete Abkommmen, das AGVS und Astra 2021 mit Deutschland erreichten, läuft Ende 2023 aus. Doch eine Verlängerung soll kommen, und an einer dauerhaften Lösung wird intensiv gearbeitet. Foto: AGVS-Medien
 
Der Herbst 2023 ist da – und mit ihm die Frage: Was wird eigentlich 2024 aus der Problematik mit Fahrten von Schweizer Garagistinnen und Garagisten nach Deutschland? Der Hintergrund: In der Vergangenheit war es zu heftigen Bussen für Schweizer Garagenbetriebe gekommen; ein von der deutschen Polizei gestoppter AGVS-Garagist etwa musste 1300 Euro zahlen. Tückisch: Der Zoll hielt U-Nummern-Autos an der Grenze nicht auf, denn es war kein Zoll-, sondern Verkehrsrechtsverstoss. 
 

Erfolg des AGVS bei der Ausnahmeregel

Der AGVS engagierte sich für eine Lösung und konnte gemeinsam mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) und dem deutschen Verkehrsministerium (BMDV) eine Ausnahmeregel (offiziell «befristete Durchführungsverordnung») erwirken, gemäss der ab dem 1. Juli 2021 schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise samt Fahrzeugausweisen in Deutschland und umgekehrt Fahrzeugscheine mit roten Kennzeichen, Kurzzeitschildern und roten Oldtimerschildern aus Deutschland bei uns gelten.
 

Für 2024 wird vorerst befristete Lösung verlängert

Dadurch konnten Schweizer Garagen unbesorgt Probe- und Überführungsfahrten nach Deutschland oder im grenznahen Gebiet auch Fahrten durch deutsches Gebiet unternehmen und somit Umwege und Umtriebe vermeiden. Ausgenommen blieben Im- und Export, wozu Ausfuhrkennzeichen beim Strassenverkehrsamt bezogen werden müssen. Doch während Frankreich und Österreich die U-Nummern grundsätzlich tolerieren, besteht bei Fahrten dort mangels Abkommen keine Rechtssicherheit: Man fährt quasi auf eigene Gefahr. Mit Italien besteht ein unbefristetes Abkommen mit Ausnahmen (u.a. sind keine Privatfahrten erlaubt). Doch die Regelung mit Deutschland ist befristet – und läuft am 31. Dezember 2023 aus. Und jetzt? «Der AGVS setzt sich in Zusammenarbeit mit dem Astra intensiv für ein dauerhaftes Abkommen ein», sagt dazu Tahir Pardhan vom AGVS-Rechtsdienst. Auf den 1. Januar 2024 werde dieses jedoch wohl noch nicht parat sein: «Auf deutscher Seite hat sich aufgrund noch ausstehender Arbeiten die Unterzeichnung des revidierten Polizeivertrags beider Länder verzögert, auf dem die neue unbefristete Vereinbarung basieren soll. Aber: Bis es so weit ist, wird dafür die bestehende befristete Vereinbarung laut Astra jedoch verlängert.» 
 

E-Vignette für Garagen im Firmenportal

Apropos Händlerschilder: Weil die seit 1. August alternativ zur Klebevignette erhältliche elektronische Vignette jetzt nicht mehr ans Fahrzeug, sondern ans Kontrollschild gebunden ist, entgehen dem Bund zwar beträchtliche Einnahmen, aber ergeben sich Vorteile für Händlerschild-Nutzende. Zwar sind die U-Nummern werktags ohnehin von der Vignettenpflicht ausgenommen, jedoch musste bisher an Sonn- und Feiertagen auch mit U-Nummer eine Vignette am Auto kleben. Das entfällt, falls für die U-Nummer eine E-Vignette gelöst wurde. Übrigens: Firmen, die mehrere E-Vignetten lösen, können sich beim «Via Portal» des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) registrieren, um ihre E-Vignetten quasi en Gros zu beziehen und verwalten (z.B. für Quittungsversand oder Kontrollschildwechsel). 
 
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