ASTRA lockert Zulassungsverbot
29. Januar 2016 agvs.upsa.ch - Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse zur Thematik der Abgasmanipulationen bei gewissen Modellen des VW-Konzerns und zu den in Kürze beginnenden Rückrufmassnahmen lockert das Bundesamt für Strassen (ASTRA) das bestehende Zulassungsverbot. Die angepasste Weisung gilt ab 01.02.2016 und richtet sich an die Strassenverkehrsämter der Kantone.
Das in der Sache federführende deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Anfang Januar 2016 die vom VW-Konzern unterbreiteten Massnahmen zur Wiederherstellung der von den Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge grundsätzlich gebilligt. Bevor die Rückrufaktionen beginnen können, müssen die einzelnen Massnahmen für jeden betroffenen Fahrzeugtyp vom KBA freigegeben werden. Das ASTRA geht heute davon aus, dass erste konkrete Massnahmen ab Februar 2016 durchgeführt werden. Bis im Herbst 2016 werden voraussichtlich sämtliche Massnahmen für die betroffenen Fahrzeugtypen vom KBA freigegeben sein.
Der Generalimporteur der VW-Gruppe in der Schweiz (AMAG) wird jeweils unmittelbar nach Genehmigung der einzelnen Massnahmen durch das KBA die Rückrufaktion für die in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge starten.
Die Änderungen im Überblick:
• Ab sofort können betroffene Fahrzeuge zugelassen werden, welche vor Inkrafttreten der Weisung vom 2. Oktober 2015 in die Schweiz importiert und verzollt wurden, vor diesem Termin aber nicht zugelassen werden konnten.
• Fahrzeuge, die erst nach Inkrafttreten der Weisung in die Schweiz importiert und verzollt wurden, können dann zugelassen werden, wenn sie entsprechend der vom KBA für den betroffenen Fahrzeugtyp genehmigten Rückrufmassnahme instand gesetzt wurden. Wichtig: Damit betroffene Fahrzeuge instand gesetzt werden können, müssen sich die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bei der AMAG oder einem offiziellen Servicepartner melden. Ihre Fahrzeuge sind bisher weder bei der AMAG noch in der schweizerischen Fahrzeugdatenbank des ASTRA registriert.
Bereits in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge dürfen wie bisher weiter verkehren, als Occasionen gehandelt und zugelassen werden. Über die Zulassungsdaten des ASTRA sowie der Strassenverkehrsämter können die Halter für die kommenden Rückrufaktionen eruiert und angeschrieben werden.
Die angepasste Weisung gilt ab 01.02.2016.
Das in der Sache federführende deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Anfang Januar 2016 die vom VW-Konzern unterbreiteten Massnahmen zur Wiederherstellung der von den Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge grundsätzlich gebilligt. Bevor die Rückrufaktionen beginnen können, müssen die einzelnen Massnahmen für jeden betroffenen Fahrzeugtyp vom KBA freigegeben werden. Das ASTRA geht heute davon aus, dass erste konkrete Massnahmen ab Februar 2016 durchgeführt werden. Bis im Herbst 2016 werden voraussichtlich sämtliche Massnahmen für die betroffenen Fahrzeugtypen vom KBA freigegeben sein.
Der Generalimporteur der VW-Gruppe in der Schweiz (AMAG) wird jeweils unmittelbar nach Genehmigung der einzelnen Massnahmen durch das KBA die Rückrufaktion für die in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge starten.
Die Änderungen im Überblick:
• Ab sofort können betroffene Fahrzeuge zugelassen werden, welche vor Inkrafttreten der Weisung vom 2. Oktober 2015 in die Schweiz importiert und verzollt wurden, vor diesem Termin aber nicht zugelassen werden konnten.
• Fahrzeuge, die erst nach Inkrafttreten der Weisung in die Schweiz importiert und verzollt wurden, können dann zugelassen werden, wenn sie entsprechend der vom KBA für den betroffenen Fahrzeugtyp genehmigten Rückrufmassnahme instand gesetzt wurden. Wichtig: Damit betroffene Fahrzeuge instand gesetzt werden können, müssen sich die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bei der AMAG oder einem offiziellen Servicepartner melden. Ihre Fahrzeuge sind bisher weder bei der AMAG noch in der schweizerischen Fahrzeugdatenbank des ASTRA registriert.
Bereits in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge dürfen wie bisher weiter verkehren, als Occasionen gehandelt und zugelassen werden. Über die Zulassungsdaten des ASTRA sowie der Strassenverkehrsämter können die Halter für die kommenden Rückrufaktionen eruiert und angeschrieben werden.
Die angepasste Weisung gilt ab 01.02.2016.