U-Nummer: riesiger Erfolg!
Fahrten mit Händlerschildern in Deutschland möglich
2. Juni 2021 agvs-upsa.ch – Der gemeinsame Einsatz des AGVS, des Bundesamts für Strassen (Astra) und des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv hat sich gelohnt: Fahrten mit Schweizer Händlerschildern sind neu in Deutschland möglich. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Juli 2021 und steht exemplarisch für die gute Vernetzung des AGVS.
Foto: Eidgenössische Zollverwaltung
pd. Das Bundesamt für Strassen (Astra) und das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bmvi) haben eine befristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So werden Fahrten mit Schweizer Händlerschildern neu in Deutschland möglich. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Juli 2021. Das lange Warten auf diesen Durchbruch hat sich damit ausbezahlt. Massgeblichen Anteil an diesem Erfolg haben auch der AGVS und der Schweizerische Gewerbeverbands sgv, deren Einsatz und stetiges Nachfassen belohnt wurde.
Die befristete Durchführungsvereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung am 1. Juli 2021 können Fahrzeuge mit schweizerischem Händlerschild neu auf deutschem Staatsgebiet verkehren. Fahrzeuge mit den zuvor genannten deutschen Kontrollschildern können weiterhin in der Schweiz verkehren.
Die Durchführungsvereinbarung gilt ab 1. Juli 2021 vorläufig bis zum 31. Dezember 2023. Das Astra und das BMVI streben an, die Anerkennung der genannten Fahrzeugausweise und Kontrollschilder auch nach diesem Datum zu gewährleisten. Der Bundesrat hat die Vereinbarung an seiner Sitzung vom 14. April 2021 gutgeheissen.
Bild: Strassenverkehrsamt Luzern
Foto: Eidgenössische Zollverwaltung
pd. Das Bundesamt für Strassen (Astra) und das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bmvi) haben eine befristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So werden Fahrten mit Schweizer Händlerschildern neu in Deutschland möglich. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Juli 2021. Das lange Warten auf diesen Durchbruch hat sich damit ausbezahlt. Massgeblichen Anteil an diesem Erfolg haben auch der AGVS und der Schweizerische Gewerbeverbands sgv, deren Einsatz und stetiges Nachfassen belohnt wurde.
Die befristete Durchführungsvereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung am 1. Juli 2021 können Fahrzeuge mit schweizerischem Händlerschild neu auf deutschem Staatsgebiet verkehren. Fahrzeuge mit den zuvor genannten deutschen Kontrollschildern können weiterhin in der Schweiz verkehren.
Gültig bis zum 31. Dezember 2023
Die Durchführungsvereinbarung erleichtert die Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen, indem zum Beispiel Probefahrten und Fahrten zu Testgeländen im jeweils anderen Land möglich werden. Ausserdem müssen Fahrzeuge mit Händlerschild in den Grenzregionen künftig keine Umwege mehr in Kauf nehmen, sondern können einen direkten Weg wählen. Weiterhin verboten bleibt der Import und Export mit Händlerschildern. Für diesen Zweck können bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern Ausfuhrkennzeichen bezogen werden.
Die Durchführungsvereinbarung erleichtert die Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen, indem zum Beispiel Probefahrten und Fahrten zu Testgeländen im jeweils anderen Land möglich werden. Ausserdem müssen Fahrzeuge mit Händlerschild in den Grenzregionen künftig keine Umwege mehr in Kauf nehmen, sondern können einen direkten Weg wählen. Weiterhin verboten bleibt der Import und Export mit Händlerschildern. Für diesen Zweck können bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern Ausfuhrkennzeichen bezogen werden.
Die Durchführungsvereinbarung gilt ab 1. Juli 2021 vorläufig bis zum 31. Dezember 2023. Das Astra und das BMVI streben an, die Anerkennung der genannten Fahrzeugausweise und Kontrollschilder auch nach diesem Datum zu gewährleisten. Der Bundesrat hat die Vereinbarung an seiner Sitzung vom 14. April 2021 gutgeheissen.
Bild: Strassenverkehrsamt Luzern
Kommentare
Daniel Walter 2. Juni 2021 - 16:23
Olivia Solari 4. Juni 2021 - 16:30
Michele Capuano 2. Juni 2021 - 18:42
Olivia Solari 4. Juni 2021 - 16:42
Ueli 3. Juni 2021 - 9:53
Olivia Solari 4. Juni 2021 - 16:33
steuble kurt 3. Juni 2021 - 10:23
Olivia Solari 4. Juni 2021 - 16:34
Wüest Christoph 3. Juni 2021 - 20:49
Martin Kunz 4. Juni 2021 - 7:18
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