WEKO-Regeln werden weitergeführt
18. Dezember 2014 agvs-upsa.ch - Aufatmen bei den Schweizer Garagisten: Die seit zehn Jahren bewährte KFZ-Bekanntmachung wird von der Wettbewerbskommission auf Grund der guten Erfahrungen weitergeführt. Für den AGVS ist das eine gute Nachricht.
Zum Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO) beigetragen haben mit Sicherheit zwei Elemente: Einerseits die Studien, die der AGVS veranlasst hat und auf der anderen Seite die guten Erfahrungen mit der KFZ-Bekanntmachung. «Die WEKO kam offenbar zum Schluss dass sie den Wettbewerb im Schweizer Autogewerbe nachhaltig fördert», freut sich Katrin Portmann, Geschäftsleitungsmitglied und Bereichsleiterin Handel und Kommunikation beim AGVS. Auf dieser Basis soll die seit zehn Jahren bestehende Regelung deshalb weitergeführt werden. «Ein funktionierender Wettbewerb», so Portmann, «ist Garant für marktgerechte Preise». Zudem hätten die Autofahrerinnen und Autofahrer weiterhin die Möglichkeit, Garantiearbeiten an ihren Fahrzeugen in einem Garagenbetrieb ihrer Wahl durchführen zu lassen.
Den Garagenbetrieben selbst geben die branchenspezifischen Regeln unternehmerische Planungsfreiheit – und damit Sicherheit. So gilt unter anderem für Verträge über den Verkauf und Unterhalt von Fahrzeugen weiterhin eine minimale Kündigungsfrist von zwei Jahren. Die Garagenbetriebe haben weiterhin die Möglichkeit, mehrere Marken gleichzeitig zu verkaufen und zu warten.
Lesen Sie hier die Medienmitteilung des AGVS
Zum Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO) beigetragen haben mit Sicherheit zwei Elemente: Einerseits die Studien, die der AGVS veranlasst hat und auf der anderen Seite die guten Erfahrungen mit der KFZ-Bekanntmachung. «Die WEKO kam offenbar zum Schluss dass sie den Wettbewerb im Schweizer Autogewerbe nachhaltig fördert», freut sich Katrin Portmann, Geschäftsleitungsmitglied und Bereichsleiterin Handel und Kommunikation beim AGVS. Auf dieser Basis soll die seit zehn Jahren bestehende Regelung deshalb weitergeführt werden. «Ein funktionierender Wettbewerb», so Portmann, «ist Garant für marktgerechte Preise». Zudem hätten die Autofahrerinnen und Autofahrer weiterhin die Möglichkeit, Garantiearbeiten an ihren Fahrzeugen in einem Garagenbetrieb ihrer Wahl durchführen zu lassen.
Den Garagenbetrieben selbst geben die branchenspezifischen Regeln unternehmerische Planungsfreiheit – und damit Sicherheit. So gilt unter anderem für Verträge über den Verkauf und Unterhalt von Fahrzeugen weiterhin eine minimale Kündigungsfrist von zwei Jahren. Die Garagenbetriebe haben weiterhin die Möglichkeit, mehrere Marken gleichzeitig zu verkaufen und zu warten.
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